Jährlich findet ein obligatorischer Untersuch beim Schulzahnarzt statt.
Die Eltern können selber entscheiden, ob ihr Kind diesen beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt machen lässt. Die Kosten für den obligatorischen Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden von der Gemeinde Beromünster übernommen. Die Kosten für den Privatuntersuch müssen von den Eltern selber getragen werden.
Die Eltern müssen vom Zahnarzt einen Bon ausfüllen lassen und diesen der Klassenlehrperson zurückgeben.
Sechsmal jährlich werden die Lernenden von einer Fachperson in der Zahnhygiene unterrichtet. Dies dauert jeweils 30 Minuten.
In der Unterstufe werden die Lernenden nach GBF (Ganzheitlich Beurteilen und Fördern) beurteilt. Ab der 3. Klasse werden die Lernenden mit Noten beurteilt. Die genauen Einzelheiten sind in der kantonalen „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule und über die Übertrittsverfahren“ festgehalten.
In der Sekundarstufe werden die Zwischenzeugnisse zu einem vereinbarten Termin den Lernenden abgegeben).
In der Primarschule Neudorf findet zweimal pro Woche ein Znünimäärt statt. Dieser wird durch die Schule oder durch eine zuständige Elterngruppe angeboten. Die Gesamtorganisation liegt bei einer verantwortlichen Lehrperson.
In der Sekundarschule führt an jedem Wochentag eine Klasse in der Vormittagspause einen Znünimäärt. Dieser wird von den Klassen- respektive Fachlehrpersonen begleitet.
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Beromünster, muss ihr Kind/ müssen ihre Kinder angemeldet werden.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
Montag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
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