Im Juni findet ein Schnuppermorgen/Schnuppernachtmittag
statt. An diesem Morgen/Nachmittag haben die Kinder während 2 Lektionen
Unterricht bei der entsprechenden Klassenlehrperson. Die Kinder lernen einander
und die Lehrperson kennen und bekommen spätestens dann den Stundenplan fürs
kommende Schuljahr.
Schnupperlehren können von den Lernenden der 2. und 3. Sek auch während den Schulzeiten ausgemacht werden. In der 2. Sek gilt dabei, dass Lernende während der Schulzeit zwei Schnupperlehren beantragen dürfen. In der 3. Sek (Selektionsschnuppern) ist den Jugendlichen im Normalfall die Zeit freizugeben.
In jedem Standort gibt es einen Schülerrat. Vertreterinnen und Vertreter aus allen Klassen treffen sich mindestens 3-6-mal während des Schuljahres im Schülerrat. Eine bis zwei Lehrpersonen übernehmen die übergeordnete Leitungsfunktion.
Es finden jährlich offizielle Schulbesuchstage statt. Unsere Türen stehen für Besuche immer offen.
Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt sind, treten im
kommenden Schuljahr obligatorisch in den Kindergarten/ die Basisstufe ein. Die
Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung
um höchstens ein Jahr vom Eintritt zurückstellen.
Das freiwillige Kindergartenjahr ist dem obligatorischen Kindergartenjahr
vorangestellt
Schuljahr | obligatorisches Kindergartenjahr (Geburtsdatum) | freiwilliges Kindergartenjahr (Geburtsdatum) |
18/19 | 01.08.2012 - 31.07.2013 | jünger als 01.08.2013 bis siehe unten (*) |
19/20 | 01.08.2013 - 31.07.2014 | jünger als 01.08.2014 bis siehe unten (*) |
20/21 | 01.08.2014 - 31.07.2015 | jünger als 01.08.2015 bis siehe unten (*) |
(*) Für das freiwillige Kindergartenjahr wurde im Gesetz kein Stichtag festgelegt. Die Kinder müssen gewisse Anforderungen (Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten, sich selbstständig umkleiden können) erfüllen, damit sie in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten können. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.
Der Schulgottesdienst findet jährlich 6-mal statt und ist im Stundenplan integriert. Kinder, die den Gottesdienst nicht besuchen, werden in der Schule betreut / unterrichtet. An der Sekundarschule haben Kinder, welche den Gottesdienst nicht besuchen, frei.
Jährlich wird die Schulhausordnung mit allen Lernenden besprochen.
Wir halten uns an unsere Regeln.
Der schulpsychologische Dienst ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen, psychischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volks- und Mittelschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.
Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche können sich direkt beim schulpsychologischen Dienst anmelden. Lehrpersonen dürfen Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Abklärungen anmelden. In diesem Fall geht eine Kopie des Anmeldeformulars an die Schulleitung und an die Eltern. Die Schulleitung kann auf Antrag der Lehrperson eine Abklärung anordnen.
Der Schulpsychologische Dienst ist bei Unsicherheiten über einen Lernenden auch für die Beratung der Lehrpersonen zuständig.
Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Schulpsychologischen Dienstes, Sursee aufgeschaltet.
Anmeldeformular Schulpsychologischer Dienst
Alle Klassen machen eine Schulreise.
Die Kosten für Schulreisen und Exkursionen gehen zu Lasten der Gemeinde. Gemäss Merkblatt des DVS dürfen bei den Eltern kein Beitrag eingezogen werden (ausser für Essen).
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Volksschulen und steht Eltern, Kindern, Jugendlichen, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behördenmitgliedern kostenlos zur Verfügung. Aufgaben der SSA sind, Beratung und Begleitung bei sozialen und erzieherischen Problemen, sowie Weitervermittlung zu anderen Schuldiensten oder Hilfsangeboten. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen, damit sie für die Lernenden leicht zugänglich ist.
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, das persönliche, schulische und soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und gleichzeitig die Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Das Verhalten auf dem Schulweg wird im Unterricht und in der Verkehrserziehung der Polizei thematisiert.
Der Schwimmunterricht der Schule Beromünster findet im Hallenbad der Kantonsschule Beromünster statt. Der Schwimmunterricht wird immer von mindestens einer Lehrperson und einer Begleitperson durchgeführt. Ein Schwimmplan regelt den Unterricht der einzelnen Klassen.
Die Minimalziele des Schwimmunterrichts sind definiert.
PS Neudorf: Der Transport nach Beromünster erfolgt mit dem Bus der Auto AG Rothenburg. In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fällt die Doppelstunde Sport für die 3. / 4. Klasse aus.
PS Beromünster: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.
PS Gunzwil: Der Weg ins Schwimmen wird von den Kindern und
Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur 4. Klasse zu Fuss und ab der 5. Klasse
nach Ablegen der Veloprüfung und je nach Witterung mit dem Velo zurückgelegt.
In der Woche, in der der Schwimmunterricht stattfindet, fallen eine der drei
Sportlektionen und eine weitere Lektion (siehe Stundenplan) aus.
Weblication® Inhaltsseiten verwenden ein zentrales XSL-Stylesheet, um die in der Inhaltsdatei vorhandenen XML-Inhalte in XHTML zu transformieren und auszugeben. Im Standardprojekt wird hierbei auf ein zentrales XSL-Stylesheet zugegriffen, die Datei standard.wDocument.php. Weitere XSLT-Templates können z.B. für andere Ausgabeformate (Druckansicht, etc.) eingesetzt werden.
Beromünster ist am SoBZ Hochdorf angeschlossen. Das Zentrum dient als Anlaufstelle für Anliegen von Erziehungsberechtigten und auch für Lehrpersonen. Die Beratung ist kostenlos.
Für die Sekundarschule gelten spezielle Regelungen, die in der "Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule" nachgelesen werden können.
Der Schulleitung sind Niveauwechsel bzw. ein Stammklassenwechsel mit folgenden Formularen rechtzeitig zu melden:
Formular Stammklassenwechsel
Formular Niveauwechsel
Der Stellwerktest ist ein genormter Test für die Sekundarschule. Dieser finden in der 8. und 9 Klasse in einem vorgegebenen Zeitraum statt.
In Weblication® CMS erstellen Sie neue Seiten über Vorlagen, so
genannte Templates. Zum Erstellen von verschieden strukturierten
Inhaltsseiten werden individuelle Seiten-Strukturelemente definiert. Es
können auch fertige Baugruppen definiert werden. Über diese Elemente und
Baugruppen bauen Sie beliebig strukturierte Inhaltsseiten und
Seitenvorlagen, die jederzeit design- und strukturkonsistent sind. Durch
diese Architektur sind deutlich weniger spezifische Vorlagen für das
Erstellen von Inhaltsseiten erforderlich.
Der Struktureditor fasst in einer Gruppe die entsprechenden Seitenelemente
zusammen, die dem Pflegebenutzer zur Bearbeitung angeboten
werden.
Durch Verweis auf ein Mastertemplate
kann der Benutzer zudem auf weitere - in der Seite evtl. nicht
vorhandene - Elemente der gleichen Gruppe zugreifen. Diese können dann
in die Seite eingefügt werden.
In der Seitenbearbeitung wird der Struktureditor über die Struktur-Symbole (Anfasser) und den "Element einfügen" Button dargestellt.
Der Stundenplan basiert auf den Vorgaben der kantonalen Wochenstundentafel. Der Stundenplan wird den Lernenden spätestens am Schnuppermorgen vor den Sommerferien abgegeben.
Alle zwei Jahre findet am Ende des Schuljahres das Summer Night Concert statt, an welchem sich sämtliche Schülerinnen und Schüler der 1. – 3. Sek sowie der Schulchor beteiligen.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
Montag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
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