Die Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule erhalten ein persönliches Notebook. Die Eltern haben dafür eine entsprechende Nutzungsordnung zu unterschreiben.
Die integrative Förderung fördert Lernende mit besonderen
Lernvoraussetzungen in der Regelklasse. Die IF-Lehrpersonen unterstützen bei
speziellen Lernschwierigkeiten. Dabei wird besonders die
Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten und der
IF-Lehrperson angestrebt.
Die integrative Förderung unterstützt Lernende mit
Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie/ Legasthenie), Lernende welche die
Lernziele der Regelklasse in einem oder mehreren Fächern nicht erreichen,
Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernende mit akuten, zeitlich
begrenzten Schwierigkeiten. Die Förderung erfolgt einzeln oder in Kleingruppen
innerhalb oder ausserhalb des Schulzimmers. Bei IF- geförderten Kindern können
bei Bedarf und nach Absprache auch Lernziele individuell angepasst werden.
Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson unterrichten die
Klasse gemeinsam und tauschen regelmässig Beobachtungen aus. Die IF-Lehrperson
dient auch als Beratungsperson für die Lehrperson und die
Erziehungsberechtigten.
Kinder können den IF-Unterricht sporadisch besuchen, ohne
dass die Eltern informiert werden. Leitet die Lehrperson eine integrative
Förderung ein, ist dies im ersten halben Jahr ohne Abklärung beim
Schulpsychologischen Dienst möglich. Am Ende eines Semesters wird dann über die
Fortsetzung der Unterstützung entschieden.
Können Lernende der Sekundarschule dem Unterricht im Niveau
C nicht mehr folgen, so können individuelle Lernziele in Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Diese Massnahmen werden in der
Fördervereinbarung festgehalten und werden von den IF-Lehrern abgelegt.
Die Begabungsförderung ist Teil der integrativen Förderung.
Bei der
Integrativen Sonderschulung (IS) werden Kinder mit besonders hohem Förderbedarf in der Regelklasse integriert und unterstützt. Die Integrative Sonderschulung erfolgt auf Verfügung der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern, gemäss des kantonalen Verfahrens. Es wird unterschieden in IS Verhalten, IS geistige Behinderung, IS Körper-, IS Sprach-, IS Hör- und IS Sehbehinderung.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
Montag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 11:45 | 14.00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:45 | geschlossen |
© 2019 Schule Beromünster, alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".