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Informatik

Die Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule erhalten ein persönliches Notebook. Die Eltern haben dafür eine entsprechende Nutzungsordnung zu unterschreiben. 

Integrative Förderung (IF)

Die integrative Förderung fördert Lernende mit besonderen Lernvoraussetzungen in der Regelklasse. Die IF-Lehrpersonen unterstützen bei speziellen Lernschwierigkeiten. Dabei wird besonders die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen, den Erziehungsberechtigten und der IF-Lehrperson angestrebt.

Die integrative Förderung unterstützt Lernende mit Teilleistungsschwächen (Dyskalkulie/ Legasthenie), Lernende welche die Lernziele der Regelklasse in einem oder mehreren Fächern nicht erreichen, Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernende mit akuten, zeitlich begrenzten Schwierigkeiten. Die Förderung erfolgt einzeln oder in Kleingruppen innerhalb oder ausserhalb des Schulzimmers. Bei IF- geförderten Kindern können bei Bedarf und nach Absprache auch Lernziele individuell angepasst werden.

Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson unterrichten die Klasse gemeinsam und tauschen regelmässig Beobachtungen aus. Die IF-Lehrperson dient auch als Beratungsperson für die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten.

Kinder können den IF-Unterricht sporadisch besuchen, ohne dass die Eltern informiert werden. Leitet die Lehrperson eine integrative Förderung ein, ist dies im ersten halben Jahr ohne Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst möglich. Am Ende eines Semesters wird dann über die Fortsetzung der Unterstützung entschieden.

Können Lernende der Sekundarschule dem Unterricht im Niveau C nicht mehr folgen, so können individuelle Lernziele in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Diese Massnahmen werden in der Fördervereinbarung festgehalten und werden von den IF-Lehrern abgelegt.

Die Begabungsförderung ist Teil der integrativen Förderung.

Integrative Sonderschulung (IS)

Bei der Integrativen Sonderschulung (IS) werden Kinder mit besonders hohem Förderbedarf in der Regelklasse integriert und unterstützt. Die Integrative Sonderschulung erfolgt auf Verfügung der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern, gemäss des kantonalen Verfahrens. Es wird unterschieden in IS Verhalten, IS geistige Behinderung, IS Körper-, IS Sprach-, IS Hör- und IS Sehbehinderung.

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