Meldung Baustadien

Zur Vornahme der Baukontrollen sind der Gemeinde Beromünster, Bereich Bauen, die einzelnen Baustadien rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme, anzuzeigen.

Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.

Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.

Die Abnahmen erfolgen aufgrund der genehmigten Pläne. Abweichungen von den genehmigten Plänen sind nur mit Zustimmung der zuständigen Organe zulässig.

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Gemeinde Beromünster
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6215 Beromünster

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