Neuwahlen für die Bildungskommission, Bürgerrechtskommission, Controllingkommission und Urnenbüro der Gemeinde Beromünster für die Amtsdauer 2024 bis 2028
Gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster wurde beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. In seiner Vernehmlassung beantragt der Gemeinderat nun vorab eine Teilrechtskraft, sodass die unbestrittenen Teile der Ortsplanungsrevision zeitnah Gültigkeit erlangen können.
Mit 70% sagt Beromünster deutlich „Ja“ zum beantragten Sonderkredit von 20.85 Mio. Franken für den Neubau der Dreifachsporthalle mit Feuerwehrstandort und Zivilschutzräumen.
Der Luzerner Regierungsrat hat Anfang Januar die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster genehmigt. Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde nun eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, sodass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Dadurch ist die neue Ortsplanung noch nicht rechtskräftig.