Zonenplanänderung Schlössli Höchi

04.10.2024

Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Regierungsratsentscheid

Der Luzerner Regierungsrat hat Anfang September 2024 die Zonenplanänderung Schlössli Höchi genehmigt. Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde nun eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, sodass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Dadurch ist die 3. Etappe der Ortsplanung, Gebiet Schlössli Höchi noch nicht rechtskräftig.

Im Verlauf der Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster wurde die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» eingereicht. In der Folge wurde das Gebiet Schlössli Höchi von der Gesamtrevision ausgenommen und in eine separate Ortsplanungsrevision mit der Bezeichnung «Gesamtrevision Ortsplanung 3. Etappe» ausgelagert.

Am 12. März 2023 haben die Stimmberechtigten die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» abgelehnt, worauf die Ortsplanungsrevision Schlössli Höchi fortgesetzt wurde. Mit fast 70 Prozent JA-Stimmen hat dann die Stimmbevölkerung der Zonenplanänderung im Gebiet Schlössli Höchi zugestimmt.

Genehmigung durch den Regierungsrat
Gegen diesen Beschluss wurde beim Luzerner Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hat die eingereichte Beschwerde umfassend geprüft und schliesslich mit Entscheid vom 3. September 2024 in allen Punkten abgewiesen sowie die Zonenplanänderung im Gebiet Schlössli Höchi genehmigt.

Verwaltungsgerichtsbeschwerde hemmt Rechtskraft
Gegen diese Genehmigung des Regierungsrates wurde eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Somit befasst sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall.

Durch diese Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist die 3. Etappe der Ortsplanung, Gebiet Schlössli Höchi noch nicht rechtskräftig.


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