Rechtskraft für Teilgebiete der Ortsplanung

03.05.2024

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Rechtskraft der neuen Ortsplanung Beromünster für die Teilgebiete Neudorf, Kagiswil / Saffental, Gormund / Golfplatz, Büel / Bäch und Schwarzenbach bestätigt. Durch die hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde sind Teilgebiete in Beromünster und Gunzwil noch nicht rechtskräftig.

In seiner Vernehmlassung zur eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat der Gemeinderat die Feststellung der Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht bestrittenen Inhalte der neuen Ortsplanung beantragt. Er ersuchte das Kantonsgericht, vorab und umgehend die Teilrechtskraft zu bestätigen.

Mit Feststellung vom 29. April hat nun das Luzerner Kantonsgericht die Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht angefochtenen Teile der neuen Ortsplanung Beromünster bestätigt. Insbesondere sind folgende Teilgebiete in Kraft getreten:
Neudorf, Kagiswil / Saffental, Gormund / Golfplatz, Büel / Bäch und Schwarzenbach.

Durch die hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde sind Teilgebiete in Beromünster und Gunzwil noch nicht rechtskräftig.

«Wir sind froh, dass das Kantonsgericht die Rechtskraft für die unbestrittenen Teile der Ortsplanung rasch bestätigt hat», lässt Gemeindepräsidentin Manuela Jost verlauten, «und hoffen, dass es zeitnah auch über die Beschwerde befinden wird.»

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