Ortsplanungsrevision Beromünster: Bundesgericht weist aufschiebende Wirkung der Beschwerde ab

22.10.2024

Das Bundesgericht hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt. Die Gesamtrevision der Ortsplanung (2. Etappe) ist somit ab sofort für das ganze Gemeindegebiet anwendbar.

Das Bundesgericht hat einen Zwischenentscheid gefällt und das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgelehnt.

Keine Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
Die Beschwerdeführer haben das Bundesgericht ersucht, ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Einem solchen Begehren ist nur ausnahmsweise stattzugeben. Das Bundesgericht hat am 14. Oktober 2024 verfügt, dass es sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht rechtfertigt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und das Gesuch der Beschwerdeführer abgewiesen. Damit ist die von den Stimmberechtigen im November 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung
(2. Etappe) ab sofort vollumfänglich anwendbar.

«Das ist eine grosse Erleichterung für die Gemeinde. Laufende Planungen können fortgesetzt werden, da nun die rechtsverbindlichen Grundlagen vorliegen», lässt Gemeindepräsidentin Manuela Jost verlauten. «In den bestrittenen Fragen bleibt das Urteil des Bundesgerichtes abzuwarten.»

Vorgeschichte: Kantonsgericht hat den Entscheid der Gemeinde bestätigt
Das Luzerner Kantonsgericht hat in seinem Urteil die Beschwerde gegen die im November 2022 von den Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster beschlossene und vom Regierungsrat genehmigte Ortsplanungsrevision vollumfänglich abgewiesen und den Ortsplanungsentscheid der Gemeinde bestätigt. Die Beschwerdeführer haben das Urteil nicht akzeptiert und Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.



Kontakt:
Manuela Jost, Gemeindepräsidentin
per E-Mail erreichbar: manuela.jost@beromuenster.ch.

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