Kantonsgericht bestätigt Ortsplanungsrevision Beromünster

30.08.2024

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung vollumfänglich abgewiesen und den Entscheid der Gemeinde bestätigt.

Mit einem JA-Stimmenanteil von 73 Prozent hatten die Stimmberechtigten im November 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Die dagegen eingereichte Beschwerde wurde vom Regierungsrat abgewiesen, woraufhin diese an das Kantonsgericht weitergezogen wurde.

Nun hat auch das Kantonsgericht in seinem Urteil die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen und den Entscheid der Gemeinde bestätigt.

Wir freuen uns, dass auch das Gericht in seinem Urteil die Position der Gemeinde gestützt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen hat. Dies ermöglicht uns, die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde im Sinne der strategischen Ziele fortzusetzen.

Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde erhoben werden.


30. August 2024 | Gemeinderat Beromünster

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