Gefährliche Sonderabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, da sie bereits in kleinen Mengen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
Giftabfälle zurück an das Verkaufsgeschäft
Wer giftige Haushaltstoffe verkauft, ist verpflichtet, diese gratis zurückzunehmen. Er muss sie sachgerecht entsorgen.
Für Fälle, bei denen dies nicht funktioniert, werden vom Kanton Entsorgungsmöglichkeiten für Giftabfälle von Privaten angeboten.
Giftsammlungen im Kanton Luzern 2025.
Giftannahmestellen
Luzerner Apotheken und Drogerien gelten im Kanton Luzern als öffentliche Sammelstelle von Haushaltchemikalien. Die Rückgabe von Kleinmengen ist kostenlos. Bei Problemen und für die Entsorgung grösserer Mengen (z.B. aus Hausräumungen - gilt nur für Privatpersonen) wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern.
Weitere Informationen zum Entsorgen von Giftstoffen finden Sie unter www.lebensmittelkontrolle.lu.ch/entsorgen.
Gemeinde Beromünster
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6215 Beromünster
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