Irène Furrer hat per 1. Oktober 2025 ihre Demission als Präsidentin der Bürgerrechtskommission Beromünster bekannt gegeben.
Seit 1. September 2024 arbeitet Irène Furrer als Bereichsleiterin-Stellvertreterin im Bereich Finanzen der Gemeinde Beromünster. Die Gewählten einer Kommission, besonders bei der Bürgerrechtskommission, haben eine Neutralität aufzuweisen und unvoreingenommen jedes Gesuch zu beurteilen. Aus diesen Gründen hat sich Irène Furrer entschieden, das Präsidium der Bürgerrechtskommission abzugeben. Somit ist ein Entlassungsgrund gegeben und der Gemeinderat hat dem Entlassungsgesuch von Irène Furrer entsprochen.
Seit dem 1. Oktober 2020 setzte sich Irène Furrer als kompetente Persönlichkeit mit grossem Engagement in der Bürgerrechtskommission für die Belange der Gemeinde Beromünster ein. Bereits an dieser Stelle gebührt Irène Furrer ein grosses Dankeschön.
Die Demission von Irène Furrer erfordert eine Ersatzwahl für das Präsidium der Bürgerrechtskommission Beromünster für den Rest der Amtsdauer vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2028. Diese findet an der Urnenwahl vom 29. Juni 2025 statt. Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Beromünster bis spätestens am 12. Mai 2025 einzureichen. Es wird auf die separat publizierte Anordnung verwiesen. Das Wahlverfahren richtet sich nach §87 ff Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern.
Der Zweck, die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerrechtskommission richten sich nach dem Reglement für die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Beromünster. Sie finden dieses unter www.beromuenster.ch in der Rechtssammlung.
Sie wohnen in der Gemeinde Beromünster und fühlen sich befähigt und angesprochen, einen anspruchs- und wertvollen Beitrag zum Wohle der Gemeinde Beromünster zu leisten? Dann zögern Sie nicht und melden sich bei Gemeindeschreiber-Stellvertreterin Meline Stalder (Telefon: 041 932 14 12 oder E-Mail: meline.stalder@beromuenster.ch). Offene Fragen beantwortet sie Ihnen gerne.
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