Amtliche Vermessung

16.10.2024

Periodische Nachführung in der Gemeinde Beromünster, Ortsteil Beromünster und Neudorf

Im Rahmen der periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung der Gemeinde Beromünster Los 10 werden die bestehende Vermessungswerke Beromünster und Neudorf auf ihre Aktualität und die Detaillierung geprüft und bearbeitet. Die Arbeiten werden bis Anfangs Oktober 2025 von der Firma Kost + Partner AG unter der Leitung des pat. Ing.-Geometers Samuel Bühler im Auftrag des Kantons Luzern ausgeführt. Die Kosten der periodischen Nachführungsarbeiten werden vom Kanton und Bund getragen. Ausgenommen davon sind Kosten für die aktuellen, baubewilligungspflichtigen Objekte, die im Rahmen der ordentlichen Nachführung erfasst werden - diese Nachführungskosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Um die erwähnten Vermessungsarbeiten ausführen zu können, müssen private Grundstücke betreten werden. Gemäss Gesetz über die Geoinformation und die amtliche Vermessung (Geoinformationsgesetz) des Kantons Luzern (SRL Nr. 29) §13 haben die Grundeigentümerinnen und -eigentümer das Betreten der Grundstücke zur Ausübung der Datenerhebung für die amtliche Vermessung zu dulden. Wir bitten die Grundeigentümerinnen und –eigentümer, den Vermessungsfachleuten den Zutritt zu gewähren und danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den für die Erneuerung zuständigen Geometer Samuel Bühler (Tel. 041 926 06 06).

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