Neuwahlen Gemeinderat und Kommissionen 28. April 2024

Im Frühling 2024 finden in der Gemeinde Beromünster die Neuwahl des Gemeinderates, der Controllingkommission, der Bildungskommission und der Bürgerrechtskommission sowie des Urnenbüros statt. Weiter werden die Mitglieder der ständigen Kommissionen sowie die Chargierten verschiedener Ämter gewählt.

Gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung finden die Neuwahlen an der Urne statt. Die Wahlen erfolgen im Mehrheitswahlverfahren. Anstelle des ersten Wahlgangs ist, ausgenommen bei Neuwahl des Gemeinderats, die stille Wahl zulässig. Die Neuwahlen des Gemeinderates, der Bildungskommission, Bürgerrechtskommission, Controllingkommission und des Urnenbüros für die Amtsdauer 2024-2028 finden am Sonntag, 28. April 2024 statt.

Wahlvorschläge für die Kommissionen müssen bis spätestens Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Beromünster eingereicht werden. Werden auf allen bereinigten Wahlvorschlägen höchstens so viele Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, so sind die Vorgeschlagenen, unter Vorbehalt der Wahlgenehmigung und allfälliger Beschwerden, in stiller Wahl gewählt. Im Detail wird auf die separate publizierte Anordnung des Gemeinderates Beromünster vom 4. Dezember 2023 verwiesen. Wahlvorschläge für die Neuwahlen des Gemeinderates sind bis spätestens am Montag, 4. März 2024, 12.00 Uhr schriftlich bei der Gemeinde Beromünster einzureichen. Im Detail wird auf die separate publizierte Anordnung des Kantons Luzern, Justiz- und Sicherheitsdepartement vom 10. Oktober 2023 verwiesen.

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