Parkingpay: www.parkingpay.ch, Hotline 0848 330 555 / info@parkingpay.ch
Mit der Registrierung bei ParkingPay können einerseits die Flecken- und Handwerkerkarten sowie nicht übertragbare Dauerparkkarten beantragt bzw. bezogen und bezahlt und andererseis die entsprechende App auf Google Playstore oder App Store heruntergeladen werden. Die Registrierung des Fahrzeugs erfolgt kostenlos.
Es werden keine physischen Parkkarten ausgestellt, das Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug fällt weg, da mit dem Kauf bei Parkingpay die Autonummer registriert und die Parkbewilligung digital hinterlegt wird.
Das einmalige Registrieren lohnt sich dabei auf jeden Fall, kann die App ebenso für die Bezahlung von Parkgebühren bei praktisch allen umliegenden Gemeinden und Städten genutzt werden.
Reglement und Parkierzonenpläne:
Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Parkierzonenplan Ortsteil Beromünster, Bachheim
Parkierzonenplan Ortsteil Beromünster, Fläcke und Umgebung
Parkierzonenplan Ortsteil Beromünster, Schule und Busbahnhof
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Büel
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Dorf
Parkierzonenplan Ortsteil Neudorf
Parkierzonenplan Ortsteil Schwarzenbach
Die verschiedenen Parkierzonen, Gebühren und Standorte Parkuhren sind in der Zusammenstellung beschrieben:
Zusammenstellung Parkierzonen, Gebühren und Standorte Parkuhren
Das Wichtigste im Überblick:
Blaue Zone Flecken: kostenloses Parkieren mit Parkscheibe
In der blauen Zone (Kurzzeitparkierzone) gilt an Werktagen zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit, welche mit der Parkscheibe geregelt ist.
Auf den weissen Parkfeldern in der blauen Zone gilt eine beschränkte Parkzeit auf max. 30 Minuten. Die Zeiten der Einschränkung sind jeweils signalisiert (Achtung: auch hier ist die Parkscheibe anzubringen!).
Kostenpflichtige Fleckenkarten für das Dauerparkieren und Handwerkerparkkarten werden über ein kostenloses Parkingpay-Konto www.parkingpay.ch oder Parkingpay-App mit Angabe eines Kontrollschildes beantragt und bezahlt. Die Fleckenkarte kann nur von Personen mit gesetzlichem Wohnsitz bzw. von Betrieben mit Geschäftssitz (für Geschäftsfahrzeuge) innerhalb der blauen Zone beantragt werden. Die Karte ist auch auf allen Dauerparkierplätzen der Gemeinde gültig (inkl. Parkplatz Schanz) – Bearbeitungszeit für Bewilligung und Freischaltung 3 Arbeitstage.
Weitere Bestimmungen zur Fleckenkarte finden Sie hier.
Dauerparkierplätze: gebührenpflichtiges Parkieren (täglich von 01.00 – 19.00 Uhr)
Bezahlung der Parkgebühr via Smartphone-App (easypark oder ParkingPay) oder TWINT-QR-Code und bei Plätzen mit Parkuhren zusätzlich mit Bargeld möglich.
Nicht übertragbare Dauerparkkarten werden über ein kostenloses Parkingpay-Konto www.parkingpay.ch oder Parkingpay-App mit Angabe eines Kontrollschildes bezogen und bezahlt – keine Bearbeitungszeit nötig.
Übertragbare Dauerparkkarten können nur am Schalter der Gemeindeverwaltung und nur in Papierform gegen sofortige Bezahlung bezogen werden. Diese werden auf ein Kalenderjahr oder jeweils auf ein Monatsende ausgestellt. Sie können unabhängig vom Kontrollschild für Motorfahrzeuge und Anhänger (ohne Lastwagen Gesellschaftswagen) genutzt und an eine andere Person weitergegeben werden. Der Bezug ist nur während den Schalteröffnungszeiten möglich.
Bestimmungen zur Dauerparkkarte finden Sie hier.
Dauerparkkarten, digital oder in Papierform sind auf allen Dauerperkierplätzen der Gemeinde und in der Spezialparkierzone Schanz gültig.
Spezialparkierzonen: gebührenpflichtiges Parkieren (täglich von 01.00 – 19.00 Uhr)
Bezahlung der Parkgebühr via Smartphone-App (easypark oder ParkingPay) oder TWINT-QR-Code.
Parkieren nur ausserhalb der Schulzeiten möglich. Die Dauerparkkarten sind auf diesen Plätzen nicht gültig (ausgenommen Parkplatz Schanz).