3. Etappe 2023

Nach der Ablehnung der Gemeindeinitiative hat der Gemeinderat das sistierte Planungsverfahren über das Gebiet «Schlössli Höchi» wieder aufgenommen. Die Planung über das Gebiet «Schlössli Höchi» ist damit zur Etappe 3 der Ortsplanungsrevision geworden.

Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 der Teilrevision zugestimmt.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Schlössli Höchi (3. Etappe) an seiner Sitzung vom 3. September 2024 unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerde genehmigt. Die Beschwerdeführer haben gegen den Entscheid des Regierungsrates Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben.

Medienmitteilung, Regierungsrat genehmigt 3. Etappe der Ortsplanungsrevision
Medienmitteilung, Verwaltungsgerichtsbeschwerde Schlössli Höchi

Das Wichtigste in Kürze

Zustimmung zur Gesamtrevision 3. Etappe 2023, Gebiet Schlössli Höchi

Die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» forderte die Zuweisung der Grundstücke Nrn. 263 und 732, Grundbuch Beromünster, zur Freihaltezone und Teile des Grundstücks Nr. 264, Grundbuch Beromünster, zur Grünzone. Aufgrund des direkten Zusammenhangs zwischen Gemeindeinitiative und Ortsplanung hat der Gemeinderat das Gebiet «Schlössli Höchi» von der Beschlussfassung über die zweite Etappe der Ortsplanungsrevision
ausgenommen. Das Planungsverfahren über das von der Gemeindeinitiative betroffene Gebiet wurde damit nach der öffentlichen Auflage sistiert. Die Stimmberechtigten haben die Gemeindeinitiative am 12. März 2023 an der Urne abgelehnt. Nach der Ablehnung der Gemeindeinitiative hat der Gemeinderat das sistierte Planungsverfahren über das Gebiet «Schlössli Höchi» wieder aufgenommen. Die Planung über das Gebiet «Schlössli Höchi» wurde damit zur Etappe 3 der Ortsplanungsrevision. Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 der Teilrevision Schlössli Höchi zugestimmt.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Schlössli Höchi (3. Etappe) an seiner Sitzung vom 3. September 2024 unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerde genehmigt. Die Beschwerdeführer haben gegen den Entscheid des Regierungsrates Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben.

Öffentliche Mitwirkung und Auswertung

Öffentliche Auflage

Abstimmung 18. Juni 2023

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